E-Rezept
Ab sofort erhalten Sie in unserer Praxis auf Wunsch Ihr Rezept als E-Rezept.
Dies funktioniert aktuell nur wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es muss sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handeln
- Sie müssen bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sein
- Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss im Quartal der Rezeptanfrage bereits einmal bei uns eingelesen worden sein
Sollten alle Voraussetzungen zutreffen können Sie im Rezept-Bestellformular angeben, dass Sie das E-Rezept anstelle eines klassischen Rezepts wünschen. Sie können dann ohne bei uns vorstellig zu werden das Medikament in einer Apotheke mit Ihrer elektronische Gesundheitskarte (eGK) abholen.
Weitere Informationen
- Elektronisches Rezept - Der digitale Weg zum Arzneimittel (Patienteninformationsblatt der KBV) (PDF)
- www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
- www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
Fragen und Antworten
Versicherte können selbst entscheiden, wie sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen: mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck.
Einlösen mit der eGK: Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Einlösen mit der E-Rezept-App: Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden.
Über die App können Sie auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen oder Rezepte für Angehörige einlösen. Um die App freischalten zu können, benötigen Sie eine PIN für Ihre Gesundheitskarte. Diese erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Einlösen mit dem Papierausdruck: Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Der Papierausdruck ist nicht das Rezept.
Ja, Versicherte können in der Arztpraxis einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten, mit dem dieses dann in einer Apotheke eingelöst werden kann.
Für Versicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.
Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen. E-Rezepte können auch in Online-Apotheken eingelöst werden.
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie die eGK der entsprechenden Person.
Ja. Die Einlösung über eine Karte wird beispielweise in Österreich sehr erfolgreich praktiziert. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.
Nein. Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.
Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.